Die Familienkarte ermöglicht Familien, finanzielle Vergünstigungen der beteiligten Partnerinnen und Partner aus Wirtschaft, Handel, Gastronomie sowie aus dem Vereinsleben in Anspruch zu nehmen.
Berechtigt sind alle Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Wird die Familienkarte den Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartnern vorgelegt, erhalten Sie Vergünstigungen, die überwiegend bei zehn Prozent liegen. Zurzeit bieten 55 Partnerinnen und Partner diesen Service an. Darunter natürlich auch wir.
Die Liste mit unseren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern finden Sie unter „Dokumente“.